Zitierungen von § 8 Verordnung über die Berufsausbildung zum Papiertechnologen/zur Papiertechnologin

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 PapierTechnAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PapierTechnAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 PapierTechnAusbV Durchführung der Berufsausbildung (vom 01.08.2019)
... in Satz 1 beschriebene Befähigung ist auch in den Prüfungen nach den §§ 7 und 8 nachzuweisen. (2) Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Papiertechnologen/zur Papiertechnologin
V. v. 05.07.2019 BGBl. I S. 930
Artikel 1 2. PapierTechnAusbVÄndV Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Papiertechnologen/zur Papiertechnologin
... geändert: 1. § 5 Absatz 3 wird aufgehoben. 2. Die §§ 6 bis 11 werden durch die folgenden §§ 6 bis 19 ersetzt: „§ 6 Ziel, ... wird aufgehoben. 2. Die §§ 6 bis 11 werden durch die folgenden §§ 6 bis 19 ersetzt: „§ 6 Ziel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt der ... genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht. § 8 Prüfungsbereiche von Teil 1 der Abschlussprüfung Teil 1 der ...


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