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Zitierungen von § 10 Verordnung über die Berufsausbildung zum Papiertechnologen/zur Papiertechnologin
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 PapierTechnAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PapierTechnAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Papiertechnologen/zur Papiertechnologin
V. v. 05.07.2019 BGBl. I S. 930
Artikel 1 2. PapierTechnAusbVÄndV Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Papiertechnologen/zur Papiertechnologin
... geändert: 1. § 5 Absatz 3 wird aufgehoben. 2. Die §§ 6 bis 11 werden durch die folgenden §§ 6 bis 19 ersetzt: „§ 6 Ziel, ... wird aufgehoben. 2. Die §§ 6 bis 11 werden durch die folgenden §§ 6 bis 19 ersetzt: „§ 6 Ziel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt der ... (3) Die Prüfungszeit beträgt für jede Arbeitsaufgabe 60 Minuten. § 10 Prüfungsbereich „Aufbereiten von Roh-, Faser- und Hilfsstoffen sowie ...
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