Eingangsformel - Vierte Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung (4. DirektZahlVerpflVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 20.04.2010 eBAnz AT44 2010 V1; Geltung ab 22.04.2010
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Eingangsformel



Auf Grund des § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 4, auch in Verbindung mit Absatz 2 und 4, des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1763, 1767), § 5 Absatz 1 Satz 1 geändert durch Artikel 1 Nummer 5 des Gesetzes vom 14. April 2010 (BGBl. I S. 418), verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit:



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