Tools:
Update via:
Zitierungen von § 8 NotFV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 NotFV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
NotFV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 19 NotFV Wiederholungsprüfung (vom 01.07.2026)
... Für den Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung gilt § 8 . Mit dem Antrag ist zu erklären, ob eine Wiederholung gemäß § 7a ... Jahren nach Abschluss des letzten Prüfungsverfahrens braucht der Nachweis gemäß § 8 Absatz 1 Satz 2 nicht nochmals erbracht zu werden. (2) Die Prüfung ist im gesamten Umfang zu ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats, zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, zur Digitalisierung des Führungszeugnisses und zur Verlängerung der Antragsfrist für Anträge von Soldatinnen und Soldaten auf Entschädigung wegen dienstrechtlicher Benachteiligung
G. v. 18.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 183
Artikel 2 AnwNotMouaÄndG Änderung der Notarfachprüfungsverordnung
... 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 411) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 8 Absatz 1 Satz 2 wird durch den folgenden Satz ersetzt: „Dem Antrag ist eine Abschrift des ... 7e Absatz 3" ersetzt. 3. In § 19 Absatz 1 Satz 3 wird die Angabe „ § 8 Absatz 1 Nummer 1" durch die Angabe „§ 8 Absatz 1 Satz 2" ... 19 Absatz 1 Satz 3 wird die Angabe „§ 8 Absatz 1 Nummer 1" durch die Angabe „ § 8 Absatz 1 Satz 2" ...
Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse sowie zur Änderung der Verordnung über die notarielle Fachprüfung
V. v. 13.10.2020 BGBl. I S. 2246
Artikel 2 NotAktVVEV Änderung der Notarfachprüfungsverordnung
... einem ihrer Mitglieder den Vorsitz und den stellvertretenden Vorsitz." 3. In § 8 Absatz 2 Satz 1 wird das Wort „acht" durch das Wort „zehn" ersetzt. 4. § 10 ...
Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie
V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 411
Artikel 6 BEV 2024 Änderung der Notarfachprüfungsverordnung
... durch die Wörter „des Prüfungstermins" ersetzt. 2. § 8 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 werden nach den ...
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/9269/v166349.htm
