Artikel 2 - Vierte Verordnung zur Änderung der Telekommunikations-Nummerngebührenverordnung (4. TNGebVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 10.05.2010 BGBl. I S. 582 (Nr. 21); Geltung ab 15.05.2010
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Artikel 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 14. Mai 2010.



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