Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann den Wortlaut der
Lebensmittelhygiene-Verordnung, der
Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung, der
Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung und der
Lebensmitteleinfuhr-Verordnung in der jeweils ab dem 21. Mai 2010 geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.