Bekanntmachung - Bekanntmachung über den Abschluss und das Inkrafttreten des Staatsvertrages zwischen dem Land Hessen und dem Land Nordrhein-Westfalen über Änderungen der gemeinsamen Landesgrenze (GrHessenNRWB k.a.Abk.)

B. v. 18.05.2010 BGBl. I S. 621 (Nr. 23)
Geltung ab 01.11.2009; FNA: 101-11-12 Hoheitsgebiet

Bekanntmachung



Zwischen dem Land Hessen und dem Land Nordrhein-Westfalen wurde am 27. April 2009/28. Mai 2009 ein Staatsvertrag über Änderungen der gemeinsamen Landesgrenze abgeschlossen. Diesem Vertrag haben der Landtag des Landes Hessen mit Gesetz vom 14. Juli 2009 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I S. 242) und der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen mit Gesetz vom 15. September 2009 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen, S. 492) zugestimmt.

Der Staatsvertrag ist nach seinem Artikel 5 Absatz 2 am 1. November 2009 in Kraft getreten (Bekanntmachung des Hessischen Ministerpräsidenten vom 2. November 2009 - Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I S. 416; Bekanntmachung des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen vom 27. Oktober 2009 - Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen, S. 527).

Die in Artikel 1 Absatz 1 des Staatsvertrages genannten Kartenblätter wurden in den oben genannten Verkündungsblättern des Landes Hessen und des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht und liegen in Nordrhein-Westfalen bei der Bezirksregierung Arnsberg sowie - in dem den Grenzabschnitt betreffenden Umfang - bei der örtlich zuständigen Vermessungs- und Katasterbehörde und in Hessen bei dem Amt für Bodenmanagement Korbach zur Einsicht bereit.

Gemäß § 2 Absatz 3 des Gesetzes über das Verfahren bei sonstigen Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Absatz 7 des Grundgesetzes vom 30. Juli 1979 (BGBl. I S. 1325) wird der Staatsvertrag nachstehend bekannt gemacht.

Bundesministerium des Innern

Im Auftrag Bickenbach



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