Der Kapitalisierung und Abzinsung sind Barwertfaktoren zugrunde zu legen. Der jeweilige Barwertfaktor ist unter Berücksichtigung der Restnutzungsdauer (§
6 Absatz 6 Satz 1) und des jeweiligen Liegenschaftszinssatzes (§
14 Absatz 3) der Anlage
1 oder der Anlage
2 zu entnehmen oder nach der dort angegebenen Berechnungsvorschrift zu bestimmen.
§ 17 ImmoWertV Ermittlung des Ertragswerts ... der Ermittlung des Bodenwertverzinsungsbetrags ist der für die Kapitalisierung nach § 20 maßgebliche Liegenschaftszinssatz zugrunde zu legen; bei der Ermittlung des ... zu berücksichtigen (allgemeines Ertragswertverfahren), oder 2. aus dem nach § 20 kapitalisierten Reinertrag (§ 18 Absatz 1) und dem nach § 16 ermittelten Bodenwert, der ... Werts von selbständig nutzbaren Teilflächen auf den Wertermittlungsstichtag nach § 20 abzuzinsen ist (vereinfachtes Ertragswertverfahren). Eine selbständig nutzbare ... sowie der Restwert des Grundstücks sind jeweils auf den Wertermittlungsstichtag nach § 20 ...