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Zitierungen von § 22 Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 22 MontanMitbestGErgG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MontanMitbestGErgG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
G. v. 24.04.2015 BGBl. I S. 642; aufgehoben durch Artikel 27 G. v. 07.08.2021 BGBl. I S. 3311
Artikel 6 BGleiNRG Änderung des Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie
... 10h Abs. 1" durch die Angabe „§ 10i Absatz 1" ersetzt. 13. § 22 wird wie folgt gefasst: „§ 22 (1) Auf Wahlen von ... Absatz 1" ersetzt. 13. § 22 wird wie folgt gefasst: „§ 22 (1) Auf Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer, die bis zum 31. Dezember ...

Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
G. v. 07.08.2021 BGBl. I S. 3311
Artikel 15 FüPoG II Änderung des Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie
... 1 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung." 2. § 22 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:  ...
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