Eingangsformel - 1. Telemedienänderungsgesetz (1. TMGÄndG k.a.Abk.)

Eingangsformel



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

*)
Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2007/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2007 zur Änderung der Richtlinie 89/552/EWG des Rates zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit (neuer Titel: „Richtlinie 89/552/EWG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Oktober 1989 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste - Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste -"), (ABl. L 332 vom 18.12.2007, S. 27).



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