(1) Artikel
1 tritt am Tag nach der Verkündung**) in Kraft.
(2) Artikel
2 tritt an dem Tag in Kraft, den der Rat nach Artikel 55 Absatz 2 der
Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II) (ABl. L 381 vom 28.12.2006, S. 4) und nach Artikel 71 Absatz 2 des
Beschlusses 2007/533/JI des Rates vom 12. Juni 2007 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II) (ABl. L 205 vom 7.8.2007, S. 63) als Zeitpunkt festgesetzt hat, ab dem die
Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 und der
Beschluss 2007/533/JI gelten. Das Bundesministerium des Innern gibt den Tag des Inkrafttretens des Artikels
2 im Bundesgesetzblatt bekannt. *)
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- *)
- Anm. d. Red.: Gemäß B. v. 2. April 2013 (BGBl. I S. 728) tritt Artikel 2 am 9. April 2013 in Kraft.
- **)
- Die Verkündung erfolgte am 8. Juni 2010.
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Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
B. v. 02.04.2013 BGBl. I S. 728