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Artikel 3 - Verordnung zur Änderung der Weinverordnung und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung (WeinVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 3 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 25. Juni 2010.

 
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