Die
Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung vom
30. September 2009 (BGBl. I S. 3182) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 70 wie folgt gefasst:
„§ 70 Übergangsbestimmung".
- 2.
- In § 38 Satz 3 wird das Wort „Annerkennung" durch das Wort „Anerkennung" ersetzt.
- 3.
- § 66 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 1 werden die Wörter „und Anlage 2 Nummer 3 Satz 3" gestrichen.
- b)
- Das Nummer 13 abschließende Komma wird durch das Wort „und" ersetzt.
- c)
- Nummer 14 wird aufgehoben.
- d)
- Die bisherige Nummer 15 wird Nummer 14.
- 4.
- § 70 wird wie folgt gefasst:
„§ 70 Übergangsbestimmung
Diese Verordnung ist nicht auf Biokraftstoffe anzuwenden, die vor dem 1. Januar 2011 in den Verkehr gebracht werden."
- 5.
- Die Anlage 1 (zu § 8 Absatz 3) wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 18 Satz 3 wird das Wort „Zweck" durch das Wort „Zwecke" ersetzt.
- b)
- Nummer 19 wird wie folgt geändert:
- aa)
- Die Angabe „98/34/EG" wird durch die Angabe „98/70/EG" ersetzt.
- bb)
- Folgender Satz wird angefügt:
„Richtlinie 98/70/EG bezeichnet die Richtlinie 98/70/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1998 über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen und zur Änderung der Richtlinie 93/12/EWG des Rates (ABl. L 350 vom 28.12.1998, S. 86, L 124 vom 25.5.2000, S. 66), die zuletzt durch die Richtlinie 2009/30/EG (ABl. L 140 vom 5.6.2009, S. 88) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung."
- 6.
- Die Anlage 2 (zu § 8 Absatz 4) wird wie folgt geändert:
- a)
- Nummer 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In der Tabelle zu Buchstabe a werden die Doppelbuchstaben pp und qq aufgehoben.
- bb)
- In der Tabelle zu Buchstabe b werden die Doppelbuchstaben vv und ww aufgehoben.
- cc)
- In der Tabelle zu Buchstabe c werden die Doppelbuchstaben pp und qq aufgehoben.
- dd)
- In der Tabelle zu Buchstabe d werden die Doppelbuchstaben vv und ww aufgehoben.
- b)
- Nummer 3 wird aufgehoben.
Diese Verordnung tritt vorbehaltlich Satz 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Liegt der Tag der Verkündung nach dem 30. Juni 2010, tritt die Verordnung mit Wirkung vom 1. Juli 2010 in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 25. Juni 2010.