Verordnung zur Änderung der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 22.06.2010 BGBl. I S. 814 (Nr. 33); Geltung ab 26.06.2010
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Eingangsformel
Artikel 1 Änderung der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
Schlussformel

Eingangsformel



Es verordnen

-
die Bundesregierung nach Anhörung der beteiligten Kreise auf Grund des § 37d Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 und 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, von denen § 37d durch Artikel 3 Nummer 4 des Gesetzes vom 18. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3180) eingefügt und § 37d Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 durch Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a des Gesetzes vom 15. Juli 2009 (BGBl. I S. 1804) geändert worden ist,

-
das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie auf Grund des § 66 Absatz 1 Nummer 11a Buchstabe a und b des Energiesteuergesetzes, von denen § 66 Absatz 1 Nummer 11a durch Artikel 1 Nummer 11 des Gesetzes vom 18. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3180) eingefügt und § 66 Absatz 1 Nummer 11a Buchstabe a durch Artikel 2 Nummer 4 des Gesetzes vom 15. Juli 2009 (BGBl. I S. 1804) geändert worden ist,

-
das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit auf Grund des § 66 Absatz 1 Nummer 11b des Energiesteuergesetzes sowie des § 37d Absatz 3 Nummer 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, von denen § 66 Absatz 1 Nummer 11b des Energiesteuergesetzes durch Artikel 1 Nummer 12 und § 37d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes durch Artikel 3 Nummer 4 des Gesetzes vom 18. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3180) eingefügt worden sind:

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Artikel 1 Änderung der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung


Artikel 1 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 26. Juni 2010 Biokraft-NachV § 38, § 66, § 70, Anlage 1, Anlage 2

Die Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung vom 30. September 2009 (BGBl. I S. 3182) wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 70 wie folgt gefasst:

„§ 70 Übergangsbestimmung".

2.
In § 38 Satz 3 wird das Wort „Annerkennung" durch das Wort „Anerkennung" ersetzt.

3.
§ 66 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 1 werden die Wörter „und Anlage 2 Nummer 3 Satz 3" gestrichen.

b)
Das Nummer 13 abschließende Komma wird durch das Wort „und" ersetzt.

c)
Nummer 14 wird aufgehoben.

d)
Die bisherige Nummer 15 wird Nummer 14.

4.
§ 70 wird wie folgt gefasst:

„§ 70 Übergangsbestimmung

Diese Verordnung ist nicht auf Biokraftstoffe anzuwenden, die vor dem 1. Januar 2011 in den Verkehr gebracht werden."

5.
Die Anlage 1 (zu § 8 Absatz 3) wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 18 Satz 3 wird das Wort „Zweck" durch das Wort „Zwecke" ersetzt.

b)
Nummer 19 wird wie folgt geändert:

aa)
Die Angabe „98/34/EG" wird durch die Angabe „98/70/EG" ersetzt.

bb)
Folgender Satz wird angefügt:

Richtlinie 98/70/EG bezeichnet die Richtlinie 98/70/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1998 über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen und zur Änderung der Richtlinie 93/12/EWG des Rates (ABl. L 350 vom 28.12.1998, S. 86, L 124 vom 25.5.2000, S. 66), die zuletzt durch die Richtlinie 2009/30/EG (ABl. L 140 vom 5.6.2009, S. 88) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung."

6.
Die Anlage 2 (zu § 8 Absatz 4) wird wie folgt geändert:

a)
Nummer 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In der Tabelle zu Buchstabe a werden die Doppelbuchstaben pp und qq aufgehoben.

bb)
In der Tabelle zu Buchstabe b werden die Doppelbuchstaben vv und ww aufgehoben.

cc)
In der Tabelle zu Buchstabe c werden die Doppelbuchstaben pp und qq aufgehoben.

dd)
In der Tabelle zu Buchstabe d werden die Doppelbuchstaben vv und ww aufgehoben.

b)
Nummer 3 wird aufgehoben.

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Artikel 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt vorbehaltlich Satz 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Liegt der Tag der Verkündung nach dem 30. Juni 2010, tritt die Verordnung mit Wirkung vom 1. Juli 2010 in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 25. Juni 2010.

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Schlussformel



Die Bundeskanzlerin

Dr. Angele Merkel

Der Bundesminister der Finanzen

Schäuble



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