Eingangsformel - Erste Verordnung zur Änderung der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung (1. AtZüVÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Es verordnen auf Grund

-
des § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 10 und 11 und des § 12b Absatz 9, jeweils in Verbindung mit § 54 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 des Atomgesetzes, von denen § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 10 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe c des Gesetzes vom 22. April 2002 (BGBl. I S. 1351) und § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 11 durch Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe h des Gesetzes vom 3. Mai 2000 (BGBl. I S. 636, 1350) geändert, § 12b durch Artikel 1 Nummer 1 des Gesetzes vom 17. März 2009 (BGBl. I S. 556) neu gefasst und § 54 Absatz 1 Satz 1 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 5 des Gesetzes vom 12. August 2005 (BGBl. I S. 2365) geändert worden ist, die Bundesregierung sowie

-
des § 40 Absatz 1 des AZR-Gesetzes vom 2. September 1994 (BGBl. I S. 2265) das Bundesministerium des Innern:



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