Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 3 - Erste Verordnung zur Änderung der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung (1. AtZüVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis



Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit kann den Wortlaut der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung in der vom 1. Juli 2010 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

Anzeige