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§ 4 - Stichprobenverordnung Zensusgesetz 2011 (StichprobenV)

§ 4 Fragebogen



Die Haushaltsstichprobe wird mit Hilfe eines einheitlichen Fragebogens erhoben, den das Statistische Bundesamt in Zusammenarbeit mit den statistischen Ämtern der Länder erstellt.



 

Zitierungen von § 4 StichprobenV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 StichprobenV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StichprobenV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 StichprobenV Zweck
... Die Verfahrensvorgaben und die methodisch-statistischen Festlegungen in den §§ 2 bis 4 dienen dazu, dass die Qualitätsvorgaben des § 7 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 und 2 des ...