§ 3 IndFachwirtPrV Gliederung und Durchführung der Prüfung (vom 17.12.2019) ... sich in folgende Handlungsbereiche: 1. Finanzwirtschaft im Industrieunternehmen nach § 5 Absatz 1 , 2. Produktionsprozesse nach § 5 Absatz 2, 3. Marketing und Vertrieb ... im Industrieunternehmen nach § 5 Absatz 1, 2. Produktionsprozesse nach § 5 Absatz 2 , 3. Marketing und Vertrieb nach § 5 Absatz 3, 4. Wissens- und ... 2. Produktionsprozesse nach § 5 Absatz 2, 3. Marketing und Vertrieb nach § 5 Absatz 3 , 4. Wissens- und Transfermanagement im Industrieunternehmen nach § 5 Absatz 4, ... nach § 5 Absatz 3, 4. Wissens- und Transfermanagement im Industrieunternehmen nach § 5 Absatz 4 , 5. Führung und Zusammenarbeit nach § 5 Absatz 5. (4) Die ... im Industrieunternehmen nach § 5 Absatz 4, 5. Führung und Zusammenarbeit nach § 5 Absatz 5 . (4) Die Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" ist ... durchzuführen. Sie ist schriftlich in Form von handlungsorientierten Aufgabenstellungen nach § 5 sowie mündlich in Form eines situationsbezogenen Fachgespräches mit Präsentation ...