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Artikel 2 - Sechste Verordnung zur Änderung der Tabakverordnung (6. TabVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2



Artikel 1 Nummer 1 und 3 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2010 in Kraft. Im Übrigen tritt die Verordnung sechs Monate nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 12. Juli 2010.

 
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