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§ 1 - Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSASatzV)

V. v. 05.07.2010 BGBl. I S. 874 (Nr. 35); aufgehoben durch § 2 V. v. 21.02.2011 BGBl. I S. 271
Geltung ab 13.07.2010; FNA: 660-3-3 Bundesbürgschaften
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§ 1


§ 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 13. Juli 2010 FMSASatzung

Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung erhält die anliegende Satzung.

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Zitierungen von § 1 FMSASatzV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 FMSASatzV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FMSASatzV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage FMSASatzV (zu § 1) Satzung der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung