Die
Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 10 Euro (
Gedenkmünze „300 Jahre Porzellanherstellung in Deutschland") vom
10. Mai 2010 (BGBl. I S. 653) ist wie folgt zu berichtigen:
In Absatz 6 sind die Wörter „die Prägezeichen „G" und „F"" durch die Wörter „das Prägezeichen „F"" zu ersetzen.
Bundesministerium der Finanzen
Im Auftrag Thöne