Zitierungen von Anlage 1 BeamtVZustAnO

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 BeamtVZustAnO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BeamtVZustAnO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

A. BeamtVZustAnO Festsetzung der Versorgungsbezüge (vom 01.01.2011)
... zum Bund oder auf einem Vertrag mit dem Bund beruht, wird nach Maßgabe der Anlage 1 auf die Service-Center der Bundesfinanzdirektionen gemäß Anlage 2 (nachfolgend ...
B. BeamtVZustAnO Versorgungsausgleich und Durchführung des Bundesversorgungsteilungsgesetzes
... Sachliche Zuständigkeit Die Service-Center sind nach Maßgabe der Anlage 1 zuständig für die 1. Erteilung von Auskünften an die Familiengerichte ...
C. BeamtVZustAnO Versorgungslastenteilung (vom 01.01.2011)
... Sachliche Zuständigkeit Die Service-Center sind nach Maßgabe der Anlage 1 und den durch das gemeinsame Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern (D4-223.320/3) und ... des Beamtenversorgungsgesetzes nach Nummer I.2 vorzunehmen ist, verbleibt es bei den in der Anlage 1 genannten Zuständigkeiten. 4. Liegen den Erstattungsanforderungen nach § 107c ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Anordnung zur Änderung der Beamtenversorgungs-Zuständigkeitsanordnung
A. v. 14.01.2011 BGBl. I S. 51
Anhang BeamtVZustAnOÄndAnO
...  1 Geschäftsbereich Erste Festsetzung der ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Anordnung zur Änderung der Beamtenversorgungs-Zuständigkeitsanordnung
A. v. 14.01.2011 BGBl. I S. 51
I. BeamtVZustAnOÄndAnO
... Sachliche Zuständigkeit Die Service-Center sind nach Maßgabe der Anlage 1 und den durch das gemeinsame Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern (D4-223.320/3) und ... des Beamtenversorgungsgesetzes nach Nummer I.2 vorzunehmen ist, verbleibt es bei den in der Anlage 1 genannten Zuständigkeiten. 4. Liegen den Erstattungsanforderungen nach § ... Landesbehörde zuständige Service-Center zuständig." 5. Anlage 1 erhält die aus dem Anhang zu dieser Anordnung ersichtliche ...


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