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Artikel 4 - Verordnung zur Anpassung lebensmittelhygiene- und tierseuchenrechtlicher Vorschriften an den Vertrag von Lissabon und zur Änderung nebenstrafrechtlicher Bestimmungen in Produktverordnungen (LMHuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung


Artikel 4 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 22. Juli 2010 LMEV § 4, § 5, § 6, § 14, § 7, § 13, Anlage 4, § 2

Die Lebensmitteleinfuhr-Verordnung vom 8. August 2007 (BGBl. I S. 1816, 1871), die zuletzt durch Artikel 5 der Verordnung vom 11. Mai 2010 (BGBl. I S. 612) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 2 Satz 1 Nummer 6 werden die Wörter „Europäischen Gemeinschaft" durch die Wörter „Europäischen Union" ersetzt.

2.
In § 4 Satz 1 Nummer 2 werden die Wörter „nach Artikel 5 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 des Rates vom 26. Juni 1990 zur Schaffung eines Gemeinschaftsverfahrens für die Festsetzung von Höchstmengen für Tierarzneimittelrückstände in Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs (ABl. EG Nr. L 224 S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 542/2008 der Kommission vom 16. Juni 2008 (ABl. EU Nr. L 157 S. 43), nicht angewendet werden dürfen" durch die Wörter „im Anhang Tabelle 2 der Verordnung (EU) Nr. 37/2010 der Kommission vom 22. Dezember 2009 über pharmakologisch wirksame Stoffe und ihre Einstufung hinsichtlich der Rückstandshöchstmengen in Lebensmitteln tierischen Ursprungs (ABl. L 15 vom 20.1.2010, S. 1) als verbotene Stoffe aufgeführt sind" ersetzt.

3.
In § 5 Absatz 1 Nummer 2 werden nach den Wörtern „Kommission der Europäischen Gemeinschaft" die Wörter „oder der Europäischen Kommission" eingefügt.

4.
§ 6 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 1 werden im Einleitungsteil nach den Wörtern „der Kommission der Europäischen Gemeinschaft" die Wörter „oder der Europäischen Kommission" eingefügt.

b)
In Nummer 2 werden

aa)
die Wörter „einer Entscheidung aufgeführt ist, die" durch die Wörter „einem nicht unmittelbar geltenden Rechtsakt aufgeführt ist, den" und

bb)
die Wörter „die vom" durch die Wörter „der vom"

ersetzt.

c)
In Nummer 3 werden jeweils nach den Wörtern „Kommission der Europäischen Gemeinschaft" die Wörter „oder der Europäischen Kommission" eingefügt.

d)
In Nummer 4 Buchstabe b werden die Wörter „Europäische Kommission" durch die Wörter „Kommission der Europäischen Gemeinschaft" ersetzt.

5.
In § 7 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 Satz 1 werden jeweils nach den Wörtern „der Europäischen Gemeinschaft" die Wörter „oder der Europäischen Union" eingefügt.

6.
§ 13 wird wie folgt geändert:

a)
In der Überschrift werden nach den Wörtern „Europäischen Gemeinschaft" die Wörter „oder der Europäischen Union" eingefügt.

b)
In Absatz 1 Satz 1 werden

aa)
die Wörter „Durchfuhr durch die Europäische Gemeinschaft" durch die Wörter „Durchfuhr durch die Europäische Union" ersetzt und

bb)
nach den Wörtern „Rechtsakt, den die Europäische Gemeinschaft" die Wörter „oder die Europäische Union" eingefügt.

7.
In § 14 Absatz 1 werden im einleitenden Satzteil die Wörter „Europäischen Gemeinschaft" durch die Wörter „Europäischen Union" ersetzt.

8.
Anlage 4 wird wie folgt geändert:

a)
In Kapitel I Nummer 8 Satz 1 werden nach den Wörtern „der Europäischen Gemeinschaft" die Wörter „oder der Europäischen Union" eingefügt.

b)
In Kapitel IV Nummer 1.1 werden

aa)
in Spalte 2 die Angabe „in Anhang IV der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90" durch die Angabe „im Anhang Tabelle 2 der Verordnung (EU) Nr. 37/2010" und

bb)
in Spalte 3 die Angabe „Verordnung (EWG) Nr. 2377/90" durch die Wörter „Verordnung (EG) Nr. 470/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über die Schaffung eines Gemeinschaftsverfahrens für die Festsetzung von Höchstmengen für Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe in Lebensmitteln tierischen Ursprungs, zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 des Rates und zur Änderung der Richtlinie 2001/82/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 152 vom 16.6.2009, S. 11) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit der Verordnung (EU) Nr. 37/2010"

ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 4 Verordnung zur Anpassung lebensmittelhygiene- und tierseuchenrechtlicher Vorschriften an den Vertrag von Lissabon und zur Änderung nebenstrafrechtlicher Bestimmungen in Produktverordnungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 LMHuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LMHuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung
B. v. 15.09.2011 BGBl. I S. 1860
Bekanntmachung LMEVNB
... vom 11. Mai 2010 (BGBl. I S. 612), 5. den am 22. Juli 2010 in Kraft getretenen Artikel 4 der Verordnung vom 14. Juli 2010 (BGBl. I S. 929), 6. den am 30. April 2011 in Kraft ...

Dritte Verordnung zur Änderung der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung
V. v. 20.04.2011 BGBl. I S. 651
Artikel 1 3. LMEVÄndV Änderung der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung
... vom 8. August 2007 (BGBl. I S. 1816, 1871), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 14. Juli 2010 (BGBl. I S. 929) geändert worden ist, wird wie folgt ...