Berichtigung - Berichtigung der Ersten Verordnung zur Änderung der Straßenbahn-Betriebsleiter-Prüfungsverordnung (1. StrabBlPVÄndVBer k.a.Abk.)

B. v. 12.07.2010 BGBl. I S. 940 (Nr. 37); Geltung ab 19.12.2009

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 19. Dezember 2009 1. StrabBlPVÄndV Artikel 1, StrabBlPV § 2, § 4

Die Erste Verordnung zur Änderung der Straßenbahn-Betriebsleiter-Prüfungsverordnung vom 4. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3854) ist wie folgt zu berichtigen:

1.
In Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb ist der Dreifachbuchstabe aaa wie folgt zu fassen:

„aaa)
die Wörter „höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes" durch die Wörter „höheren nichttechnischen Verwaltungsdienstes" ersetzt und".

2.
In Artikel 1 Nummer 1 ist der Buchstabe b wie folgt zu fassen:

„b)
In Absatz 3 Satz 2 werden nach dem Wort „Verwaltungsdienstes" die Wörter „oder ein diesem vergleichbarer Beschäftigter" eingefügt."

3.
In Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b ist der Doppelbuchstabe aa wie folgt zu fassen:

„aa)
die Wörter „höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes" durch die Wörter „höheren nichttechnischen Verwaltungsdienstes" ersetzt und".

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Im Auftrag Glück



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