(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
(2) In Artikel
1 Nummer 5 tritt §
30i Absatz 5 am 1. Januar 2012 in Kraft, §
30i Absatz 1 bis 4 tritt am 26. März 2012 in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 26. Juli 2010.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2481