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Artikel 4 - Gesetz zur Änderung des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes und anderer Gesetze (BetrPrämDurchfGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 4 Neubekanntmachung


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann den Wortlaut des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.



 

Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Änderung des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes und anderer Gesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 BetrPrämDurchfGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BetrPrämDurchfGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes
B. v. 26.11.2010 BGBl. I S. 1720
Bekanntmachung BetrPrämDurchfGNB
... Grund des Artikels 4 des Gesetzes vom 21. Juli 2010 (BGBl. I S. 953) wird nachstehend der Wortlaut des ...