Die
Preisangabenverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom
18. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4197), die zuletzt durch Artikel
6 des Gesetzes vom
29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2355) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 6 werden die Absätze 7 und 8 die Absätze 6 und 7.
- 2.
- § 10 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 3 wird die Angabe „§ 6 Abs. 1 Satz 1" durch die Angabe „§ 6 Absatz 1" ersetzt.
- b)
- In Nummer 4 wird die Angabe „§ 6 Abs. 2 bis 5 oder 8" durch die Wörter „§ 6 Absatz 2 bis 5 oder 7" ersetzt.
- c)
- In Nummer 5 wird die Angabe „§ 6 Abs. 7" durch die Angabe „§ 6 Absatz 6" ersetzt.
- 3.
- In Ziffer I Buchstabe d Satz 1 der Anlage zu § 6 werden die Wörter „eine Dezimalstelle" durch die Wörter „zwei Dezimalstellen" ersetzt.
- 4.
- In Ziffer I Buchstabe d Satz 2 der Anlage zu § 6 wird das Wort „ersten" durch das Wort „zweiten" ersetzt.
V. v. 01.08.2012 BGBl. I S. 1706