Artikel 5 - Gesetz zur Einführung einer Musterwiderrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge, zur Änderung der Vorschriften über das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen und zur Änderung des Darlehensvermittlungsrechts (VDLRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 5 Änderung des Gesetzes zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren


Artikel 5 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 30. Juli 2010 KapMuGEinfG Artikel 9

In Artikel 9 Absatz 2 des Gesetzes zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2437, 3095), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 22. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3416) geändert worden ist, wird die Angabe „2010" durch die Angabe „2012" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 5 Gesetz zur Einführung einer Musterwiderrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge, zur Änderung der Vorschriften über das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen und zur Änderung des Darlehensvermittlungsrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 VDLRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VDLRÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften
G. v. 19.10.2012 BGBl. I S. 2182
Artikel 10 KapMuGRG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... Kapitalanleger-Musterverfahren vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2437), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 24. Juli 2010 (BGBl. I S. 977) geändert worden ist, außer Kraft. ...


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