Artikel 3 - Dritte Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen (3. FortbVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 23.07.2010 BGBl. I S. 1010 (Nr. 39); Geltung ab 01.08.2010
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Artikel 3 Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Küchenmeister/Geprüfte Küchenmeisterin


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. August 2010 KüchMeistPrV Anlage 1, Anlage 2

Die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Küchenmeister/Geprüfte Küchenmeisterin vom 5. August 2003 (BGBl. I S. 1560), die durch Artikel 5 der Verordnung vom 25. August 2009 (BGBl. I S. 2960) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Anlage 1 werden die Wörter „die durch Artikel 5 der Verordnung vom 25. August 2009 (BGBl. I S. 2960)" durch die Wörter „die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 23. Juli 2010 (BGBl. I S. 1010)" ersetzt.

2.
Die Anlage 2 wird wie folgt geändert:

a)
Die Wörter „die durch Artikel 5 der Verordnung vom 25. August 2009 (BGBl. I S. 2960)" werden durch die Wörter „die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 23. Juli 2010 (BGBl. I S. 1010)" ersetzt.

b)
Nach Ziffer II Nummer 5 werden folgende Wörter angefügt:

„Weitere Prüfungsleistung

Situationsbezogenes gastorientiertes Fachgespräch ...".

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Zitierungen von Artikel 3 Dritte Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 3. FortbVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 3. FortbVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfte Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
V. v. 26.03.2014 BGBl. I S. 274
Artikel 38 5. FortbVÄndV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Küchenmeister/Geprüfte Küchenmeisterin
... Küchenmeisterin vom 5. August 2003 (BGBl. I S. 1560), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 23. Juli 2010 (BGBl. I S. 1010) geändert worden ist, wird wie folgt ... 1. Die Anlage 1 wird wie folgt geändert: a) Die Wörter „Artikel 3 der Verordnung vom 23. Juli 2010 (BGBl. I S. 1010)" werden durch die Wörter ... folgt geändert: a) Im einleitenden Satzteil werden die Wörter „Artikel 3 der Verordnung vom 23. Juli 2010 (BGBl. I S. 1010)" durch die Wörter „Artikel 38 ...


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