Die
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Veranstaltungsfachwirt/Geprüfte Veranstaltungsfachwirtin vom
25. Januar 2008 (BGBl. I S. 109) wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 2 Absatz 2 Nummer 2 wird wie folgt gefasst:
- „2.
- mindestens ein Jahr Berufspraxis im Fall des Absatzes 1 Nummer 1 und zu den in Absatz 1 Nummer 2 bis 4 genannten Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis."
- 2.
- § 9 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 2 wird das Wort „Ausbildungseinheit" durch das Wort „Ausbildungssituation" ersetzt.
- b)
- Satz 3 wird aufgehoben.
- c)
- In dem neuen Satz 3 wird das Wort „Ausbildungseinheit" durch das Wort „Ausbildungssituation" ersetzt.
- 3.
- In den Anlagen 1 und 2 werden jeweils nach der Angabe „(BGBl. I S. 109)" die Wörter „, die durch Artikel 8 der Verordnung vom 23. Juli 2010 (BGBl. I S. 1010) geändert worden ist," eingefügt.
V. v. 26.03.2014 BGBl. I S. 274