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Zitierungen von § 5 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Personaldienstleistungsfachwirt und Geprüfte Personaldienstleistungsfachwirtin

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 PersFWFortbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PersFWFortbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 PersFWFortbV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
... und zur „Geprüften Personaldienstleistungsfachwirtin" nach den §§ 2 bis 8 durchführen. In den Fortbildungsprüfungen ist die auf einen beruflichen Aufstieg ...
§ 8 PersFWFortbV Zeugnisse (vom 17.12.2019)
... als Dezimalzahl mit einer Nachkommastelle und in Worten anzugeben. Jede Befreiung nach § 5 ist mit Ort, Datum und der Bezeichnung des Prüfungsgremiums der anderen vergleichbaren ...
Anlage 2 PersFWFortbV (zu § 8) Zeugnisinhalte (vom 17.12.2019)
... Gesamtnote als Dezimalzahl, 6. die Gesamtnote in Worten, 7. Befreiungen nach § 5 , 8. Bescheinigung der Befreiung vom schriftlichen Teil der Prüfung nach der ...
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