Artikel 9 - Wehrrechtsänderungsgesetz 2010 (WehrRÄndG 2010)

Artikel 9 Änderung des Dritten Zivildienstgesetzänderungsgesetzes


Artikel 9 ändert mWv. 1. Dezember 2010 3. ZDGÄndG Artikel 7, Artikel 8

Die Artikel 7 und 8 Absatz 2 des Dritten Zivildienstgesetzänderungsgesetzes vom 14. Juni 2009 (BGBl. I S. 1229) werden aufgehoben.



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