Artikel 4 - Drittes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (3. SGBIVuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch


Artikel 4 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 11. August 2010 SGB IX § 13, § 45, § 46, mWv. 1. Juli 2010 § 50

Das Neunte Buch Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2001, BGBl. I S. 1046, 1047), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 3. August 2010 (BGBl. I S. 1112) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 13 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 2 Nummer 7 wird aufgehoben.

b)
In Absatz 8 Satz 1 wird das Wort „jährlich" durch die Wörter „alle zwei Jahre" ersetzt.

2.
§ 45 Absatz 7 wird aufgehoben.

3.
In § 46 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 wird das Komma nach den Wörtern „vom Hundert" durch die Wörter „; Gleiches gilt für Leistungsempfänger, die ein Stiefkind (§ 56 Absatz 2 Nummer 1 des Ersten Buches) in ihren Haushalt aufgenommen haben," ersetzt.

abweichendes Inkrafttreten am 01.07.2010

4.
§ 50 wird wie folgt geändert:

a)
Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 eingefügt:

„(3) Eine Anpassung nach Absatz 1 erfolgt, wenn der nach Absatz 2 berechnete Anpassungsfaktor den Wert 1,0000 überschreitet."

b)
Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 4.

Ende abweichendes Inkrafttreten


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Zitierungen von Artikel 4 Drittes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 3. SGBIVuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 3. SGBIVuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 12 3. SGBIVuaÄndG Inkrafttreten
... Kraft. Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a und Artikel 10 treten am 1. Januar 2011 in Kraft. Artikel 4 Nummer 4 tritt rückwirkend zum 1. Juli 2010 in ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
G. v. 24.03.2011 BGBl. I S. 453
Artikel 12 EGRBEG Weitere Folgeänderungen
... - (Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2001, BGBl. I S. 1046, 1047), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 5. August 2010 (BGBl. I S. 1127) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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