Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 3 - Sechstes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes (6. WeinGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3



Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 13. August 2010.

 
Anzeige