Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2006 aufgehoben

Anlage 3 - Altsparergesetz (ASpG k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 01.04.1959 BGBl. I S. 169; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 21.06.2006 BGBl. I S. 1323
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 621-4 Lastenausgleich
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Anlage 3 (zu § 7 Abs. 2) Berechnung der Höhe der Altsparanlage bei nach dem 1. Januar 1940 nachgewiesenen Spareinlagen



Zeitpunkt, auf den die
Spareinlage
nachgewiesen ist
Hundertsatz, mit dem
die nachgewiesene Spar-
einlage anzusetzen ist
bis 31. Dezember 1940 75 v. H.
bis 31. Dezember 1941 60 v. H.
bis 31. Dezember 1942 40 v. H.
bis 31. Dezember 1943 33 1/3 v. H.
bis 31. Dezember 1944 25 v. H.
bis 8. Mai 1945 20 v. H.




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