Schlussformel - Verordnung zur Erhebung der Daten nach § 51b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (DatErhV k.a.Abk.)

V. v. 12.08.2010 BGBl. I S. 1150 (Nr. 42); zuletzt geändert durch Artikel 12 Abs. 1 G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2328
Geltung ab 23.08.2010; FNA: 860-2-12 Sozialgesetzbuch
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Schlussformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.

Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales

Ursula von der Leyen



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