Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit kann jeweils den Wortlaut des
Abwasserabgabengesetzes, des
Batteriegesetzes, des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes, des
Chemikaliengesetzes, des
Elektro- und Elektronikgerätegesetzes, des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des
Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen, des
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, des
Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes, des
Umweltauditgesetzes und des
Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an gültigen Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.