Berichtigung - Berichtigung der Auslandszuschlagsverordnung (AuslZuschlVBer k.a.Abk.)

B. v. 24.08.2010 BGBl. I S. 1244 (Nr. 46); Geltung ab 01.07.2010

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 1. Juli 2010 AuslZuschlV Anlage 1

Die Auslandszuschlagsverordnung vom 17. August 2010 (BGBl. I S. 1177) ist wie folgt zu berichtigen:

In Abschnitt 5 der Anlage 1 ist das Wort „Palästinänsisches" durch das Wort „Palästinensisches" zu ersetzen.

Auswärtiges Amt

Im Auftrag York Schuegraf



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