Die
Auslandszuschlagsverordnung vom
17. August 2010 (BGBl. I S. 1177) ist wie folgt zu berichtigen:
In Abschnitt 5 der Anlage
1 ist das Wort „Palästinänsisches" durch das Wort „Palästinensisches" zu ersetzen.
Auswärtiges Amt
Im Auftrag York Schuegraf