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Zitierungen von § 7 AAÜG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 AAÜG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AAÜG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 AAÜG Pflichtbeitragszeiten (vom 01.01.2020)
... Verdienst (§ 256a Abs. 2 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch) zugrunde gelegt; §§ 6 und 7 sind anzuwenden. (4) Eine Beitragserstattung liegt nicht vor, wenn sie vom ...
§ 6 AAÜG Art der Überführung in die Rentenversicherung (vom 01.01.2018)
... zu berücksichtigen sind. Soweit Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen nach § 7 Abs. 1 Satz 2 den Pflichtbeitragszeiten als Verdienst zugrunde gelegt wird, gelten diese Zeiten als Zeiten der ... zu dem jeweiligen Betrag, der sich nach Anwendung von Absatz 2 ergibt, und in den Fällen des § 7 höchstens bis zu dem jeweiligen Betrag der Anlage 6 zu berücksichtigen. (6) ...
§ 8 AAÜG Verfahren zur Mitteilung der Überführungsdaten
... der Berechtigte oder die Person, von der sich die Berechtigung ableitet, zu dem in § 7 Abs. 2 genannten Personenkreis gehört. (2) Der Versorgungsträger hat dem ...
Anlage 6 AAÜG Jahreshöchstverdienst nach § 7
 
Zitat in folgenden Normen

2. AAÜG-Änderungsgesetz
G. v. 27.07.2001 BGBl. I S. 1939
Artikel 1 2. AAÜG-ÄndG Änderung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes
... „zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze nach" ersetzt. 3. § 7 wird Wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Textstelle „30. Juni" ... Wort „sowie" durch das Wort „oder" und die Angabe „§§ 6 und 7 " durch die Angabe „§§ 6 Abs. 2 und 3 sowie 7" ersetzt. b) ... wie folgt gefasst: „Anlage 6 Jahreshöchstverdienst nach § 7 Kalenderjahr Betrag in Deutsche Mark ...
Artikel 2 2. AAÜG-ÄndG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... enthält und für die die Arbeitsentgelte oder Arbeitseinkommen nach § 7 des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes in der Fassung des ... ist neu festzustellen. Bei der Neufeststellung der Rente sind § 6 Abs. 2 oder 3 und § 7 des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes, § 22a des Fremdrentengesetzes ...
Artikel 3 2. AAÜG-ÄndG Änderung des Fremdrentengesetzes
... als Mitarbeiter in einem Staatssicherheitsdienst beschäftigt waren oder dem in § 7 Abs. 1 Satz 2 des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes genannten ...

AAÜG-Änderungsgesetz (AAÜG-ÄndG)
G. v. 11.11.1996 BGBl. I S. 1674
Artikel 5 AAÜG-ÄndG Änderung des Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetzes
... Abs. 5. (2) Für Personen, die Zeiten nach § 6 Abs. 2 oder 3 oder nach § 7 des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes zurückgelegt haben, findet ...

Fremdrentengesetz (FRG)
Artikel 1 G. v. 25.02.1960 BGBl. I S. 93, 94; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
§ 8a FRG
... hauptamtlich als Mitarbeiter in einem Staatssicherheitsdienst beschäftigt oder dem in § 7 Abs. 1 Satz 2 des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes genannten ...
§ 22a FRG
... als Mitarbeiter in einem Staatssicherheitsdienst beschäftigt waren oder dem in § 7 Abs. 1 Satz 2 des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes genannten ...

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI)
neugefasst durch B. v. 19.02.2002 BGBl. I S. 754, 1404, 3384; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 107
§ 307c SGB VI Durchführung der Neuberechnung von Bestandsrenten nach § 307b
... ableitet, Zeiten einer Beschäftigung oder Tätigkeit nach § 6 Abs. 2 oder 3 oder § 7 des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes hat. Dabei werden die älteren Berechtigten und die Personen zuerst aufgefordert, ...
§ 310b SGB VI Neufeststellung von Renten mit überführten Zeiten nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz
... enthält und für die die Arbeitsentgelte oder Arbeitseinkommen nach § 7 des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes in der Fassung des Renten-Überleitungsgesetzes vom 25. Juli 1991 (BGBl. I S. 1606) begrenzt ... ist neu festzustellen. Bei der Neufeststellung der Rente sind § 6 Abs. 2 oder 3 und § 7 des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes , § 22a des Fremdrentengesetzes und § 307b in der am 1. Mai 1999 geltenden Fassung ...