Eingangsformel - Fünfte Verordnung zur Änderung der Anlagen 1 und 2 des Textilkennzeichnungsgesetzes (5. TextilKennzGAnlÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 3 Absatz 2 und des § 6 Absatz 3 Satz 3 des Textilkennzeichnungsgesetzes, die zuletzt durch Artikel 179 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden sind, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:

*)
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2009/121/EG der Kommission vom 14. September 2009 zur Änderung der Anhänge I und V der Richtlinie 2008/121/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bezeichnung von Textilerzeugnissen zwecks ihrer Anpassung an den technischen Fortschritt (ABl. L 242 vom 15.9.2009, S. 13).



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