Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 1 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Industriemeister - Fachrichtung Pharmazie und Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Pharmazie

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 PharmIndMstrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PharmIndMstrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 PharmIndMstrV Zulassungsvoraussetzungen
... und einer „Geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Pharmazie" nach § 1 Absatz 3 aufweisen. (4) Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 genannten ...
Anlage 2 PharmIndMstrV (zu § 9) Zeugnisinhalte (vom 17.12.2019)
... Bestehens der Prüfung, 4. Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 4 , 5. Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im ...