Artikel 1 - Verordnung zur Ergänzung und Anpassung bundesrechtlicher Regelungen zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 (VSchDG-BVLÜbertragVEV k.a.Abk.)

V. v. 01.09.2010 BGBl. I S. 1259 (Nr. 47); Geltung ab 09.09.2010

Artikel 1 Verordnung zur Übertragung weiterer Zuständigkeiten im Bereich des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes auf das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit


Artikel 1 ändert mWv. 9. September 2010 VSchDG-BVLÜbertragV

(gesamter Text siehe VSchDG-BVL-Übertragungsverordnung - VSchDG-BVLÜbertragV)



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