§ 40 - Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV)

Artikel 1 V. v. 03.09.2010 BGBl. I S. 1261 (Nr. 47); zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
Geltung ab 09.09.2010; FNA: 752-6-13 Elektrizität und Gas
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Teil 8 (aufgehoben)
§ 40 (aufgehoben)

Teil 8 (aufgehoben)

§ 40 (aufgehoben)


§ 40 hat 4 frühere Fassungen und wird in 4 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 6 Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften G. v. 22. Dezember 2023 BGBl. 2023 I Nr. 405 m.W.v. 29. Dezember 2023



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