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Artikel 1 - Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 16. Dezember 2009 und 26. Januar 2010 über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln (VersStaatsVG k.a.Abk.)

G. v. 05.09.2010 BGBl. I S. 1288, 1404 (Nr. 48)
Geltung ab 14.09.2010, abweichend siehe Artikel 6; FNA: 2030-34 Beamte
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Artikel 1 Zustimmung zum Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 14. September 2010 VersStaatsV

Dem am 16. Dezember 2009 und 26. Januar 2010 unterzeichneten Staatsvertrag über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln (Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

(gesamter Text des Vertrags siehe Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag)

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Zitierungen von Artikel 1 Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 16. Dezember 2009 und 26. Januar 2010 über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 VersStaatsVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VersStaatsVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 6 VersStaatsVG Inkrafttreten (vom 22.10.2010)
... Artikel 1 tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Im Übrigen tritt dieses Gesetz ...