Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 07.09.2012 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung

§ 2 - Künstlersozialabgabe-Verordnung 2011 (KSAbgV 2011 k.a.Abk.)

V. v. 09.09.2010 BGBl. I S. 1294 (Nr. 48); aufgehoben durch § 2 V. v. 29.08.2012 BGBl. I S. 1865
Geltung ab 14.09.2010; FNA: 8253-1-3-22 Künstlersozialversicherung
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§ 2


§ 2 ändert mWv. 14. September 2010 KSAbgV 2009

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Künstlersozialabgabe-Verordnung 2009 vom 26. August 2008 (BGBl. I S. 1784) außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 13. September 2010.



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