Auf Grund des Artikels
5 der
Verordnung zur Änderung der Tollwut-Verordnung, der BVDV-Verordnung und der Schweinepest-Verordnung vom
4. Oktober 2010 (BGBl. I S. 1308) wird nachstehend der Wortlaut der
BVDV-Verordnung in der vom 9. Oktober 2010 an geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:
- 1.
- den am 1. Januar 2011 in Kraft tretenden Artikel 1 der Verordnung vom 11. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2461),
- 2.
- den am 9. Oktober 2010 in Kraft tretenden Artikel 2 der eingangs genannten Verordnung,
- 3.
- den am 30. Juni 2011 in Kraft tretenden Artikel 3 der eingangs genannten Verordnung.
(vollständiger Text und Änderungshistorie siehe
BVDV-Verordnung)
Die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Ilse Aigner
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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