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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2012 aufgehoben
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VI. - Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse und Zuständigkeiten für den Bereich der Deutschen Telekom AG (DTAGÜbertrAnO)

A. v. 27.09.2010 BGBl. I S. 1363 (Nr. 49); aufgehoben durch VIII. A. v. 14.01.2013 BGBl. I S. 105
Geltung ab 09.10.2010; FNA: 2030-14-175 Beamte
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VI. Vorbehaltsklausel



Der Vorstand der Deutschen Telekom AG behält sich vor, die nach den Abschnitten I bis V übertragenen Befugnisse im Einzelfall oder in bestimmten Gruppen von Fällen und in jedem Stadium des Verfahrens selbst wahrzunehmen.