Artikel 1 - Zehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (10. BaFinBefugVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 11.10.2010 BGBl. I S. 1392 (Nr. 51); Geltung ab 22.10.2010
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Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 22. Oktober 2010 BaFinBefugV § 1

In § 1 Nummer 1 der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 13. Dezember 2002 (BGBl. 2003 I S. 3), die zuletzt durch die Verordnung vom 25. Juni 2010 (BGBl. I S. 850) geändert worden ist, werden nach der Angabe „§ 17 Absatz 7 Satz 1" ein Komma und die Wörter „des § 30h Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, des § 30j Absatz 4 Satz 1 Nummer 1" eingefügt.



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