Zehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (10. BaFinBefugVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 11.10.2010 BGBl. I S. 1392 (Nr. 51); Geltung ab 22.10.2010
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Eingangsformel
Artikel 1
Artikel 2
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 30h Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 Nummer 1 und des § 30j Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 Nummer 1 des Wertpapierhandelsgesetzes, die durch Artikel 1 Nummer 5 des Gesetzes vom 21. Juli 2010 (BGBl. I S. 945) eingefügt worden sind, verordnet das Bundesministerium der Finanzen:

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Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 22. Oktober 2010 BaFinBefugV § 1

In § 1 Nummer 1 der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 13. Dezember 2002 (BGBl. 2003 I S. 3), die zuletzt durch die Verordnung vom 25. Juni 2010 (BGBl. I S. 850) geändert worden ist, werden nach der Angabe „§ 17 Absatz 7 Satz 1" ein Komma und die Wörter „des § 30h Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, des § 30j Absatz 4 Satz 1 Nummer 1" eingefügt.

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Artikel 2



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 21. Oktober 2010.

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Schlussformel



Der Bundesminister der Finanzen

In Vertretung Jörg Asmussen



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