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Artikel 2 - Neunzehnte Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung (19. BedGgstVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 21. Oktober 2010.

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