Nach Artikel
6 Absatz 2 Satz 2 des
Gesetzes zu dem Staatsvertrag vom 16. Dezember 2009 und 26. Januar 2010 über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln vom
5. September 2010 (BGBl. I S. 1288) wird hiermit bekannt gemacht, dass der Bundesminister des Innern für den Bund die nach §
17 Absatz 1 Satz 1 des Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrages erforderliche Ratifikationsurkunde am 24. September 2010 bei der Staatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt hat und der
Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag damit für den Bund am 1. Januar 2011 in Kraft tritt.
Bundesministerium des Innern
Im Auftrag Dr. Kiel